Beratungslehrerin

Beratungslehrerin

Die Beratungslehrerin der THS ist aktuell Frau Bicker.

Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Auftrags der Schule und wird von jedem Lehrer und jeder Lehrerin praktiziert. Spezielle Beratungsfunktionenkönnen vom / von der Beratungslehrer/in übernommen werden, zum Beispiel:

  • Einzelfallhilfe bei individuellen Fragen des Lernens und des Verhaltens und bei Konflikten mit Schülern, Eltern und Lehrern
  • Beratung von Schule und Lehrern zur Verbesserung der schulischen Lernsituation
  • Organisation von schulinternen Fortbildungen und Mithilfe bei der
  • Gestaltung von Elternabenden
  • Organisation und Durchführung von speziellen Trainingsprogrammen für Schülerinnen und Schüler, Gruppen zur Förderung der Konzentration etc.

Beratung ist freiwillig und erfordert die Mitarbeit der Ratsuchenden, denn sie liefert keine fertigen Konzepte. In Gesprächen wird versucht, die ratsuchende Person dabei zu unterstützen, ihr Problem deutlicher zu sehen.

Gemeinsam wird sich bemüht, Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Oft arbeitet der/die Beratungslehrer/in mit Schulpsychologen zusammen oder vermittelt die Ratsuchenden an außerschulische Beratungsstellen.

Grundsätzlich unterliegen alle geführten Gespräche der Schweigepflicht.